Tourismusfonds beschlossen
Zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte im Tourismus wird es künftig einen eigenen Fonds, dotiert mit 6,5 Mio. Ꞓ pro Jahr, geben. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung geebnet. Auch Sonderunterstützungen nach Arbeitsunfällen oder Jobverlust sollen mit den Fondsmitteln möglich sein. Ziel ist es, Beschäftigte in der Tourismusbranche bzw. im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu halten. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Zuvor wurden mittels Abänderungsantrages noch einige Präzisierungen, formelle und datenschutzrechtliche Änderungen im Gesetz vorgenommen.
Neuerlich diskutiert wurde im Ausschuss auch über die neue Trinkgeld-Regelung, wobei sich die FPÖ mit der Forderung, Trinkgeld gänzlich von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, nicht durchsetzen konnte. Die Beratungen über den Antrag wurden vertagt.
Unterstützungen sollen Tourismusbeschäftigte in der Branche halten
Begründet wird die Einrichtung des Tourismusbeschäftigtenfonds von der Regierung damit, dass es etliche Ausbildungen im Tourismus gebe, die vom AMS nicht gefördert würden. Als Beispiel werden etwa Kurse wie "Food und Beverage Management", Housekeeping-Manager oder ein Diplomlehrgang für diätisch geschulte Köche genannt. Hier könnte in Zukunft der Tourismusbeschäftigtenfonds einspringen. So sollen beispielsweise eine Tourismusfachkraft, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die eine ganzjährige Beschäftigung im Tourismus anstrebt, Förderansuchen stellen können. Festgelegt werden sollen die Förderkriterien laut Gesetzesentwurf in Form einer Leistungsordnung, wobei darauf zu achten ist, dass sich Beihilfen und Leistungen nicht mit Leistungen des AMS überschneiden.
Ursprünglich war vorgesehen gewesen, Unterstützungsleistungen auf Personen mit Hauptwohnsitz und unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich zu beschränken. Davon haben die Koalitionsparteien aufgrund praktischer Überlegungen und rechtlicher Bedenken allerdings wieder per Abänderungsantrag Abstand genommen.
Dem dreiköpfigen Vorstand des Fonds sollen je ein Vertreter der Arbeiterkammer und der für Tourismusbeschäftigte zuständigen Gewerkschaft sowie ein unabhängiger Experte aus dem Bereich der Tourismusforschung angehören. Bestellt werden sie von Sozialministerin Korinna Schumann, der auch die Aufsicht über den Fonds obliegt. Die Abwicklung von Leistungen kann an einen Dienstleister ausgelagert werden. Drei Jahre nach Aufnahme seiner operativen Tätigkeit soll der Fonds evaluiert werden.