Sterneverlust bei Preiswucher
Es war eine Randnotiz in einzelnen Medien vor wenigen Wochen: In Südkorea ist im Juli eine Reform des Hotelbewertungssystems in Kraft getreten, das u.a. „Wucherpreise“ bestrafen soll, z. B. durch die Aberkennung eines Sternes. Auslöser dafür soll in dem Staat, der dank zahlreicher internationaler Messen, Kongresse und anderer Veranstaltungen von Haus aus über eine hohe Variabilität bei den Zimmerpreisen verfügt, ein Konzert der Popgruppe BTS in der Hafenstadt Busan gewesen sein, wo die Hotels der Umgebung ihre Raten prompt vervielfacht hätten. Bei dem nun geltenden Bewertungssystem muss pro Stern eine bestimmte Punkteanzahl für Service oder Ausstattung erreicht werden. Wenn anschließend allerdings „Preiswucher“ (wie immer der definiert ist) festgestellt wird, kann das den Betrieb etliche Punkte und damit unter Umständen auch einen Stern kosten.
Hotels, die für zu hohe Preise nicht nur schlechte Rezensionen auf Google, Tripadvisor & Co bekommen, sondern von offizieller Stelle bestraft werden – die Volksseele jubelt. „Sollte auch bei uns so sein.“ oder „Dann könnte man hierzulande auch ‚negative‘ Sterne einführen.“ waren die typischen Kommentare in einem Forum. In der Praxis wären solche Regelungen aber ein kaum zu rechtfertigender Eingriff in die Preisautonomie des Unternehmers und wäre zudem eine nicht ganz einfach zu formulierende Definitionsfrage. Was gilt als Wucher? Eine Verdopplung oder Verdreifachung? Und von welchem Preis? Des jährlichen Durchschnittspreises oder der günstigsten Zimmerrate in der absoluten Offseason?
Dazu kommt, dass gerade im Tourismus- und Veranstaltungsbereich flexible, bzw. „dynamische Preismodelle“, wie man heute gerne sagt, so gut wie überall eine Selbstverständlichkeit sind. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Der AUA-Flug von Wien nach Rhodos kostet im Mai weniger als im August und der Flug auf die gleich weit entfernte Nachbarinsel, bei der man allerdings nicht auf eine Konkurrenzairline ausweichen kann, kostet plötzlich das Dreifache. Wer in der Vorweihnachtszeit zum Christmas-Shopping nach New York fliegt, zahlt dort für winzige Spelunken oft Tarife wie in Wien im 5-Sterne-Hotel. Und selbst Liftkartenpreise in den Skigebieten unterscheiden sich meist deutlich je nach Neben-, Zwischen- und Hauptsaison.
Dass also Hotels auf eine verstärkte Nachfrage mit höheren Raten reagieren, dass im Extremfall selbst 3-Sterne-Häuser mehrere hundert Euro pro Zimmer und Nacht verrechnen – sowas nennt sich freie Marktwirtschaft, solange die Sache fair und transparent abläuft. (Auf einem anderen Blatt steht es, wenn bestehende Buchungen vom Vermieten plötzlich storniert werden und das Zimmer danach zum dreifachen Preis wieder inseriert wird, was im Airbnb-Segment angeblich nicht ganz unbekannt sein soll.) Aber sonst steht es jedem Unternehmer frei, seine Preise je nach Marktlage zu kalkulieren, solange damit nicht eine Zwangslage des Kunden ausgenutzt wird. Eine Berghütte, die für ihr Matratzenlager 500 Euro/Person verlangt, könnte also Probleme bekommen. Aber dass jugendliche Taylor-Swift-Fans es als persönliche Zwangslage empfinden könnten, ihren Star endlich mal live zu erleben, wird für den Gesetzgeber eher nicht ausschlagend sein.
Daher: Nicht jede Idee, die aus Südkorea stammt, verdient es, auch bei uns näher betrachtet zu werden. Und Hotels dafür zu bestrafen, dass sie kurzfristig Preise verlangen, die der Markt zu zahlen bereit ist, ist klassische Marktwirtschaft und kein Grund für den Staat, hier bestrafend einzugreifen. Man könnte sich umgekehrt sogar freuen, dass man ein Angebot hat, für das am internationalen Markt Höchstpreise bezahlt werden.