Sonntagsarbeit wieder steuerfrei
Die von der Branche lang geforderte gesetzliche Regelung über die Fortführung der Steuerbegünstigungen von Überstundenzuschlägen sowie bei der Sonn- und Feiertagsarbeit wurde jetzt im Nationalrat beschlossen. Für das Jahr 2026 wird der monatliche Freibetrag auf 170 Euro festgelegt. Gleichzeitig wird gesetzlich klargestellt, dass das Entgelt für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war infolge eines Urteils des Bundesfinanzgerichts entfallen.
Ein wichtiger und längst notwendiger Schritt zur Entlastung von Betrieben und Beschäftigten im Tourismus findet Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer: „Gerade im Tourismus braucht es faire und praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Unsere Mitarbeiter arbeiten nämlich genau dann, wenn andere ihre Freizeit genießen. Der heutige Beschluss bringt mehr Netto vom Brutto für die Mitarbeiter und mehr Planungssicherheit für unsere Betriebe“, betont Kraus-Winkler, und führt weiter aus, „dass Mehrarbeit wieder stärker honoriert wird, ist ein wichtiges Signal für Leistungsbereitschaft und Wertschätzung – gerade in einer arbeitsintensiven Branche wie dem Tourismus.“