Saisonierkontingent auf 8.000 erhöht
Die Regierung hat für die kommende Saison das neue Saisonierkontingent fixiert. Die Regelung soll nun mit folgenden Eckpunkten in die Begutachtung gehen:
- Erhöhung der Saisonkontingente auf 5.500 pro Jahr.
- Zur Abdeckung von Saisonspitzen gilt weiterhin ein temporärer Überziehungsrahmen um bis zu 50 Prozent. Im Jahresdurchschnitt darf die Saisonkontingentgrenze nicht überstiegen werden.
- Eigenes Kontingent für Arbeitskräfte aus Westbalkan-Staaten.
- Zusätzlich zum Kontingent von 5.500 wird die Anwerbung von Saisonarbeitskräften aus EU-Beitrittsländern des Westbalkans (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina) mit einer jährlichen Obergrenze von 2.500 ermöglicht.
- Dieses Saisonkontingent für den Westbalkan wird nicht auf das generelle Kontingent nach der Saisonkontingentverordnung angerechnet.
- Antragsstart bereits ab 1. November 2025.
- Für die neue Saison 2025/2026 können Anträge bereits ab 1. November 2025 gestellt werden.
- Wenn die bundesweite durchschnittliche Auslastung der Tourismuskontingente in den Monaten Dezember 2025 bis Juli 2026 75 Prozent übersteigt, gilt die vorliegende Verordnung einmalig für ein weiteres Jahr.
„Aufstockung ist dringend notwendig“
„Es ist erfreulich, dass nun Planungssicherheit geschaffen wurde“, begrüßt die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Susanne Kraus-Winkler, die im aktuellen Ministerrat beschlossenen Eckpunkte zur neuen Saisonkontingentverordnung. Kraus-Winkler hatte bereits in der Vorwoche, die ursprünglich für September angekündigte, Verordnung dringend eingefordert. „Die Aufstockung ist dringend notwendig“, so Kraus-Winkler, „um dem erhöhten Arbeitskräftebedarf im Tourismus Rechnung zu tragen, das erforderliche Qualitätsniveau als Top-Tourismusland zu sichern und gleichzeitig das Stammpersonal zu entlasten.“
Mit der Vorverlegung des Stichtages des Stichtages auf 1. November – statt bisher dem 1. Jänner – müsse sichergestellt sein, dass ausreichend Saisoniers bereits in der touristischen Hochsaison rund um Weihnachten und Neujahr verfügbar seien, da das Tourismusjahr nicht synchron mit dem Kalenderjahr sei. „Wichtig ist jetzt“, so die Bundesspartenobfrau abschließend, „dass die Verordnung rasch und unbürokratisch umgesetzt wird und auch weiterhin für touristische Mischbetriebe gilt.“