Registrierkassenpaket beschlossen
Die Bundesregierung hat aktuell das sogenannte „Registrierkassenpaket“ beschlossen. U.a. umfasst es neben einem digitalen Kassenbon auch eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Tourismus und Freizeitwirtschaft sollen damit spürbar entlastet werden. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Option auf digitale Belege: Künftig können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit gilt die Belegerteilungspflicht ebenso als erfüllt wie bei einem Papierbeleg. Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Regelung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und soll keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Betriebe bringen.
- Dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung für kleinere Registrierkassen: Ab 1. Jänner 2026 wird die 15-Warengruppenregelung unbefristet festgeschrieben. Damit will die Regierung verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den administrativen Aufwand reduzieren.
- Anpassung der Kalte-Hände-Regelung: Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese Anpassung stellt eine notwendige Inflationsanpassung dar und soll Erleichterungen vor allem für kleinere Betriebe (z.B. Schausteller) bringen.
Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt das Registrierkassenpaket als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und Entlastung für die heimischen Betriebe. „Im Durchschnitt verbringen Unternehmen rund 9 Stunden pro Woche mit administrativen Aufgaben. Zeit, die sie dringend für die Betreuung ihrer Gäste benötigen würden“, so Kraus-Winkler.