Bald einheitliche Trinkgeldpauschalen
Auf Trinkgeld in Österreich fällt zwar keine Steuer, jedoch Sozialversicherungsbeitrag an. Durch Kartenzahlungen wurde in den letzten Jahren vermehrt die Höhe der Trinkgelder in einzelnen Betrieben sichtbar, was teils zu hohen Nachforderungen der Sozialversicherung führte. Pauschalen gab es bislang nur teilweise und regional unterschiedlich. Die Regierung strebt nun österreichweit einheitliche Pauschalen zur Berechnung der Sozialleistungen auf Trinkgeld an.
Das dazu notwendige Gesetz passierte aktuell den Sozialausschuss. Da Trinkgeldeinnahmen schwer zu erfassen sind, wurden Sozialleistungen häufig nicht erbracht. Ab 2026 soll die Sozialversicherung je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche, aber österreichweit gültige Pauschalen festlegen können, die als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.
Pauschalen zwischen 45 und 100 Euro
Für den Hotel- und Gastgewerbebereich liegen laut Erläuterungen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Demnach soll die Pauschale für Beschäftigte mit Inkasso ab 2026 65 Euro, 2027 85 Euro und 2028 100 Euro monatlich betragen. Ohne Inkasso betragen sie 2026 und 2027 jeweils 45 Euro und 2028 50 Euro. Ab 2029 ist eine Valorisierung aller Pauschalen vorgesehen. Zuständig für die Festlegung der Pauschalen bleibt – wie bisher – die Sozialversicherung. Solange es keine Neufestsetzung für den jeweiligen Erwerbszweig gibt, gelten die aktuellen Pauschalen. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September des Folgejahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde.
Neu sollen Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten Auskunft über geleistete Trinkgelder geben werden. Wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld verteilt, muss er bis Ende Februar 2026 seine Angestellten über den Verteilungsschlüssel informieren.